Hat ein am Unfall beteiligter Fahrer vor Ort ein Schuldbekenntnis zu voller Haftung abgegeben, so trifft trotz Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens dem anderen Unfallbeteiligten keine Mithaftung. |
"Herr ... fuhr auf unseren Fiat Ducato ... auf. Mit seiner Unterschrift erkennt er den Schaden zu 100 % an." |
1. | Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 7.711,46 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 25.02.2017 zu zahlen. |
2. | Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin für vorgerichtliche, nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten 729,23 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu zahlen. |
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten hinsichtlich der Klagerücknahme zu tragen. |