Das Verkehrslexikon

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Oberverwaltungsgericht Schleswig Beschluss vom 27.06.2018 - 4 MB 45/18 -

OVG Schleswig v. 27.06.2018: Aktiver THC-Wert und fehlendes Trennvermögen - Ablehnung der Empfehlung der Grenzkommision


Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Beschluss vom 27.06.2018 - 4 MB 45/18) hat entschieden:

   Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum



Siehe auch

Nachweis von fehlendem Trennvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme - auch durch den aktiven THC-Wert
und

Stichwörter zum Thema Cannabis


Gründe:




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