Die Sperrung einer Straße für eine bestimmte Fahrzeugart (hier: Krafträder) setzt von der Straßenverkehrsbehörde im Einzelnen darzulegende besondere örtliche Verhältnisse voraus, aus denen sich gerade aufgrund der Benutzung der Straße mit Fahrzeugen dieser Art eine besondere Gefahrenlage wie beispielsweise ein erhöhtes Unfallrisiko ergibt. |
die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 5. Juli 2018 gegen die in Umsetzung der verkehrsbehördlichen Anordnung des Antragsgegners vom 7. März 2018 auf der L ... zwischen S. und O. aufgestellten Verkehrszeichen Zeichen 255 der Anlage 2 der StVO anzuordnen, |