| Zur Feststellung einer Unfallmanipulation mit drei beteiligten Fahrzeugen unter Heranziehung eines verkehrs-analytischen Sachverständigengutachtens mit Einbeziehung der Auswertung eines Event-Data-Recorders (EDR). |
| den Beklagten zu verurteilen, |
| 1. | an ihn 15.161,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2015 zu zahlen; |
| 2. | ihn von Kosten der Rechtsanwälte C, I und Kollegen, F-Straße, ...# H in Höhe von 1.029,35 € freizustellen.
|
| die Klage abzuweisen. |
| das am 20.09.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des LG Münster, Az. 12 O 383/15, abzuändern und die Klage abzuweisen. |
| die Berufung zurückzuweisen. |