Hat der Verurteilte durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen, an einem Aufbauseminar (hier: der DEKRA) teilgenommen zu haben, und kommt hinzu, dass er wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung erstmals verurteilt wurde, er zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und die einzige weitere Eintragung im Fahreignungsregister eine Ordnungswidrigkeit wegen überhöhter Geschwindigkeit betrifft, besteht hinreichender Grund zu der Annahme, dass er, der seit fast 10 Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis war, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. |