Der Vermieter eines Parkplatzes hat gegen den widerrechtlich parkenden Besitzstörer einen Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Dabei kommt es auf das Tatbestandsmerkmal „sofort“ nicht an (hier: unberechtigte Parkdauer: 11 Tage).
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