Wird ein Garagenmieter dadurch an der Zufahrt zu seiner Garage gehindert, dass ein widerrechtlich geparktes Fahrzeug die Hofeinfahrt zuparkt, darf der Garagenmieter die Besitzstörung auch gewaltsam durch Wegschieben beseitigen. Wird dabei das Getriebe des störenden Automatik-Fahrzeugs beschädigt, indem der die Stellung der Schaltung auf „N“ gestellt wird, ohne dass sich dabei der Zündschlüssel im Zündschloss befand, stehen dem Eigentümer des störenden Fahrzeugs keinerlei Schadensersatzansprüche zu. |