Airbag - Produkthaftung - Produzentenhaftung
 

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Airbag - Produkthaftung - Produzentenhaftung


Der heute in allen neu zugelassenen Pkw vorhandene Airbag ist ein sog. Rückhaltesystem, durch das bei einem Aufprall auf ein Hindernis ein Textilsack innerhalb kürzster Zeit nach der Kollision von einem Gasgenerator aufgeblasen wird. Moderne Fahrzeuge sind mehreren Airbags ausgerüstet. Diese gasgefüllten Säcke zwischen Insassen und gefährlichen Fahrzeugteilen sollen gegen schwerere Verletzungen schützen.

Die Airbags gibt es heutzutage in verschiedenen Formen (Front- und Seitenairbags, Kopfairbags usw). Auch wurde in der Vergangenheit die Anzahl der eingebauten Airbags ständig erhöht. Selbst für Motorräder gibt es heutzutage bereits Aribags.

Verschiedentlich wird berichtet, dass es durch Airbagauslösungen selbst wiederum zu Verletzungen gekommen ist (so werden Rippenbrüche berichtet). Diese sehr selten auftretenden und keineswegs lebensgefährlichen Verletzungen rechtfertigen es jedoch nicht, auf die vorgeschriebene Ausrüstung moderner Fahrzeuge mit Airbags zu verzichten.

Ein weiteres rechtlich relevantes Thema sind fehlerhafte Selbstauslösungen von Airbags. Derartige Selbstauslösungen bzw. auch Auslösungen bei viel zu niedriger Anstoßenergie sind wiederum gefährlich, weil sie dem Fahrzeugführer die Sicht nehmen können, während sich das Fahrzeug weiterbewegt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Produzentenhaftung.

Aus einem Bericht über die Weiterentwicklung der Airbagtechnik:
"Doch Airbags sind keine Schmusekissen. Und die Elektronik kann auch mal verrückt spielen. Unfallforscher haben ermittelt, dass auf 1000 Airbag-Rettungen statisch auch 57 Airbag-Opfer durch Fehlauslösungen kommen. Die Elektronik ist eben nicht immer 100-prozentig zuverlässig. In Gerede kam vor allem der Beifahrer-Airbag. Manche Unfallforscher meinen, er schade mehr, als er nütze. Beim Beifahrer droht nicht der gefürchtete Aufprall auf ein Lenkrad.

Sitzt man aber falsch, kann das tödlich enden. Genick- und Schädelbrüche sind schon vorgekommen. Vor allem Kinder gehören nicht auf den Vordersitz. Dennoch sind auch Kindersitze nicht ungefährlich."








Gliederung:



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  • Wikipedia-Artikel: Airbag
  • Wikimedia Commens (deutsch) - Category: Air bags

  • OLG Hamm v. 23.10.2000:
    Wird durch den Knall eines unfallbedingt explodierenden Airbags ein Tinitus-Gehörschaden verursacht, ist ein Schmerzensgeld von 7.000,00 DM (3.500,00 €) angemessen.

  • OLG Jena v. 10.04.2008:
    Entspricht ein Fahrzeug mit dem hierin eingebauten Airbagsystem bei Inverkehrgabe dem Stand der Technik, ist auch eine Verletzung der Instruktionspflicht zum damaligen Zeitpunkt ist nicht feststellbar und obliegt dem Hersteller nicht auf Grund besonderer Umstände eine Warnhinweispflicht, dann muss er über die Beobachtungspflicht hinaus keine weiteren Pflichten erfüllen und haftet nicht für eine für ihn nicht vorhersehbare Fehlauslösung eines Airbags.

  • LG Hannover v. 30.04.2009:
    Kann nach einer unfallbedingten Airbagauslösung weder eine Fehlfunktion des im Fahrzeug befindlichen Airbagsystems festgestellt werden noch dass die erlittenen Verletzungen auf die Entfaltung des Airbags zurückzuführen sind, scheidet eine Haftung des Fahrzeug- bzw. Airbagherstellers aus.

  • BGH v. 16.06.2009:
    Angesichts der mit Fehlauslösungen von Airbags verbundenen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer und Dritter haben Automobilhersteller dementsprechend das Risiko, dass es in den von ihnen produzierten Fahrzeugen zu derartigen Fehlfunktionen kommt, in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren mittels konstruktiver Maßnahmen auszuschalten.