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Fehlende Fahrerlaubnis und Unfallkausalitä
Hat von mehreren Unfallbeteiligten einer keine gültige Fahrerlaubnis, so stellt sich die Frage, ob sich daraus - unabhängig von sonstigen Mitverursachungsbeiträgen - eine Mithaftung ableiten lässt.
Es ist also zu untersuchen, inwieweit das Fehlen der Fahrerlaubnis für das Unfallgeschehen (mit-)ursächlich geworden ist.
Gliederung:
Allgemeines:
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- BGH v. 21.11.2006:
Das Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis wirkt sich bei der Haftungsabwägung nur dann aus, wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis über andere dabei zu berücksichtigende Mitverursachungsbeiträge hinaus ein zusätzliches Gefahrenmoment dargestellt hat, das sich bei dem Unfall ausgewirkt hat.
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