Doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen
 

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Abbiegen - Doppelte Rückschau - Linksabbiegen - Haftung/Schadensersatz - Überholen - Überholer/Linksabbieger - Unfalltypen - Versicherungsthemen


Doppelte Rückschaupflicht des Linksabbiegers


Die doppelte Rückschau spielt eine Rolle, um beim Linksabbiegen eine Kollision mit einem Fahrzeug zu vermeiden, das im Überholen begriffen ist und dabei notwendigerweise die Fahrlinie des abbiegenden Fahrzeugs kreuzen muss. Durch einen von den Fahrzeugspiegeln unabhängigen Schulterblick soll ausgeschlossen werden, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer dabei ein sich von hinten zum Überholen ansetzendes oder bereits im Überholen begriffenes Fahrzeug übersieht.

Da gegen den Linksabbieger stets der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass ihn an einem Unfall mit einem überholenden oder entgegenkommenden Fahrzeug ein Verschulden trifft, muss er beweisen, dass er seiner Pflicht zur doppelten Rückschau nachgekommen ist.

Dabei muß auch sog. tote Winkel berücksichtigt werden, es genügt also u.U. keineswegs die Benutzung der Außen- und Innenspiegel, sondern es ist ein Blick über die Schulter erforderlich. Da Fahrzeuge nicht vom Himmel fallen, ist es eigentlich nicht denkbar, daß ein überholendes oder zum Überholen ansetzendes Fahrzeug übersehen werden kann, wenn dieser doppelten Rückschaupflicht nachgekommen wird.

Um das Problem, wie die Haftungsabwägung im Fall eines Zusammenstoßes vorgenommen werden soll, wenn der Linksabbieger eine nochmalige Rückschau durch Schulterblick unterlassen hat, rankt sich eine vielfältige Rechtsprechung.








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