Das Verkehrslexikon

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Verzugszinsen - Basiszinssatz

Verzugszinsen / Basiszinssatz




Gliederung:


-   Einleitung
-   Allgemeines



Einleitung:


Befindet sich ein Schuldner - nach Fälligkeit der ihn gerichteten Forderung und Fristsetzung - im Verzug, so schuldet er dem Gläubiger in der Regel zusätzlich als Verzugsschaden auch eine Verzinsung des ausstehenden Hauptforderungsrestes.


Der Zinssatz beträgt für normale Verbindlichkeiten unter Nichtunternehmern (Verbrauchern) jeweils 5 % über dem sog. Basiszinssatz, der jeweils halbjährlich festgesetzt und veröffentlicht wird. Handelt es sich um nicht um Verbrauchergeschäfte (also meist um Handelsgeschäfte), dann beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

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Allgemeines:


  • jeweilige Höhe des Basiszinssatzes

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