| - | Einleitung |
| - | Allgemeines |
| "Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen." |