Landgericht Osnabrück Beschluss vom 03.11.1994 - 20 Qs I 193/94 - Ein Fehler beim Linksabbiegen ist kein Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit
 

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LG Osnabrück v. 03.11.1994: Ein Fehler beim Linksabbiegen ist kein Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,76 Prom. hat das Landgericht Osnabrück (Beschluss vom 03.11.1994 - 20 Qs I 193/94) die vorläufige Sicherstellung des Führerscheins dann nicht für gerechtfertigt erklärt, wenn es sich um einen Fahrfehler beim Linksabbiegen handelt:
"Bei Linksabbieger / Überholer-Unfällen handelt es sich um die häufigste Art von Verkehrsunfällen überhaupt. Fahrfehler beim Linksabbiegen unterlaufen oftmals auch nüchternen Fahrern. Deshalb kann eine Mitursächlichkeit des Alkoholeinflusses (hier: 0,76 Prom.) nur angenommen werden, wenn zusätzliche Beweisanzeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegen."