Das Verkehrslexikon

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Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: auffälliges Verhalten bei der Blutentnahme

Kein Indiz für Vorsatz bei Trunkenheitsfahrt: auffälliges Verhalten bei der Blutentnahme




Siehe auch
Schuldform - Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten
und
Stichwörter zum Thema Alkohol

Schwankender Gang und lallende Sprechweise oder sonstiges auffälliges Verhalten bei einer Kontrolle oder bei der Blutentnahme reichen nicht aus, um annehmen zu können, der Täter sei sich seiner alkoholbedingten Fahruntauglichkeit bewusst gewesen, als er die Fahrt angetreten hat (OLG Hamm NZV 1998, 291; OLG Karlsruhe NZV1991, 239 und NZV 1999, 301; OLG Koblenz zfs 1993, 246).

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