Das Verkehrslexikon
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Eine erhebliche Trinkmenge ist kein Indiz für Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt
Eine erhebliche Trinkmenge ist kein Indiz für Vorsatz bei einer Trunkenheitsfahrt
Siehe auch
Schuldform - Vorsatz und Fahrlässigkeit bei Alkoholtaten
und
Siehe auch
Stichwörter zum Thema Alkohol
Dass der Genuss erheblicher Trinkmengen nicht ausreichend ist, um einen Schluss darauf zuzulassen, dass der Täter seine Fahruntüchtigkeit kannte oder billigend in Kauf nahm, haben das OLG Hamm NZV 1999, 92 und das OLG Köln zfs 1982, 379 entschieden.
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