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Anscheinsbeweis - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen BGH v. 11.06.1974: Zur Haftung des Halters und des Fahrers eines Kraftfahrzeuges, wenn ein von diesem hochgeschleuderter Stein die Windschutzscheibe eines entgegenkommenden Kraftwagens zertrümmert Wird ein Fahrzeug plötzlich durch einen hochgeschleuderten Stein beschädigt und steht fest, daß sich zum Unfallzeitpunkt lediglich das beschädigte und ein anderes entgegenkommendes, vorausfahrendes oder überholendes Fahrzeug an der Vorfallsstelle befanden, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Stein gerade von dem anderen Fahrzeug hochgeschleudert wurde und nicht etwa auf Grund irgendeiner anderen Verursachung (etwa Steinwurf durch Dritte vom Fahrbahnrand aus usw.) auf die Fahrbahn gelangt ist. So führt der BGH (Urteil vom 11.06.1974 - VI ZR 37/73) aus: "... 1. Es ist nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht die "Beteiligung" des Sattelzuges unter den hier festgestellten, sogleich noch zu erörternden Umständen aufgrund eines Anscheinsbeweises dann für erwiesen hält, wenn feststeht, daß sich die beiden Fahrzeuge gerade in dem Zeitpunkt begegneten, als der Stein gegen die Windschutzscheibe flog. Weiteres zum Thema Zivilprozess: - nach oben -
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