Wer ohne zwingenden Grund auf dem Seitenstreifen der Autobahn wegen eines verdächtigen Fahrzeuggeräuschs lediglich mit Warnblinklicht, aber ohne das Warndreieck aufzustellen, anhält und sodann aussteigt und die Fahrzeugtür nur angelehnt lässt, hat keinerlei Ersatzanspruch, wenn es zur Kollision mit einem herannahenden Lkw kommt. |