|
Bußgeldbescheid - Bußgeldverfahren - Fahrverbot - Kosten, Gebühren - Punktesystem - Tatbestandskatalog - Verwarnungsgeldangebot OLG Düsseldorf v. 03.09.2004: Bei dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich um eine verwaltungsinterne Richtlinie für die Bußgeldbemessung. Derartige Richtlinien können für das Gericht jedoch allenfalls grobe Orientierungshilfen darstellen, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen und die unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleich-mäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur dann Beachtung finden müssen, wenn sie festgestellter Maßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.09.2004 - IV 2 Ss (OWi) 99/04-(OWi) 43/04 III) hat entschieden: Bei dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich um eine verwaltungsinterne Richtlinie für die Bußgeldbemessung. Derartige Richtlinien können für das Gericht jedoch allenfalls grobe Orientierungshilfen darstellen, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen und die unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleich-mäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur dann Beachtung finden müssen, wenn sie festgestellter Maßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben. Weiteres zum Thema Betriebsgefahr: - nach oben -
Weiteres zum Thema Schadensersatz und Haftung: - nach oben -
Einzelne Stichwörter: |
|