Anscheinsbeweis
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Betriebsgefahr
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Fahrzeugführerhaftung
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Haftungsthemen
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Halterhaftung
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Kausalität
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Ladungsverlust
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Schleudersteine, -dreck
Für Schäden, die beim Be- oder Entladen eines Fahrzeugs verursacht werden, wird aus der Betriebsgefahr Fahrzeugs gehaftet
Kommt es bei Belade- und Entladevorgängen eines Kfz. zu Schäden, so ist eine Haftung hierfür aus der Betriebsgefahr des zu be- oder entladenden Fahrzeugs gegeben, auch wenn dieses bereits längere Zeit steht und der Schaden sogar lediglich von einer seiner Ladevorrichtungen mitverursacht wurde.
Insofern kann auf folgende Beispielsentscheidungen verwiesen werden:
- Abkippen der Ladung von sog. Kipperfahrzeugen (BGH VersR 1956, 420 u. 765);
- Stolpern über eine hydraulisch betriebene Ladeklappe eines Lkw (KG VerkMitt 1983, 14);
- Stolpern über einen Schlauch, durch den Öl aus dem Öltransporter zum Haus des Bestellers geleitet wird (BGH NJW 1978, 1582).
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