Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten
 

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Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten

Die Rechtsprechung vertritt teilweise die Auffassung, daß die Kosten für eine Werkstattdurchsicht des für ein totalgeschädigtes Fahrzeuge angeschafftes Ersatzfahrzeug fiktiv ersetzt verlangt werden können, wenn der Geschädigte keinen entsprechenden Aufwendungsnachweis erbringt, vgl. OLG Frankfurt NZV 1990, 265 (Urt. v. 29.11.1989 - 12 U 32/89):
"Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens als Ersatz für das totalbeschädigte Unfallfahrzeug kann der Geschädigte die Kosten einer sachverständigen Überprüfung verlangen, sofern er nicht in anderer Weise Gewißheit über die Mängelfreiheit erlangt.

Dies gilt auch dann, wenn die Überprüfung tatsächlich nicht durchführen läßt."




Auch das Landgericht Köln (Urteil vom 02.08.1985 - 266 C 245/85) hat sich für eine pauschale Abrechnung dieser Positionen entschieden:
  1. Neben dem Wiederbeschaffungswert stehen dem Geschädigten notwendigerweise auch die Kosten zu, die er aufwenden muß, um seinen Gebrauchtwagen auf versteckte Mängel von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungskosten sind im Wiederbeschaffungswert gerade nicht enthalten.

  2. Der Preis für die von verschiedenen Organisationen angebotenen Gebrauchtwagengutachten beträgt 100 DM.