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Personenschaden - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach TotalschadenWenn ein gut gepflegtes Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, wird es vielfach als vernünftig angesehen, daß der Geschädigte ein gebrauchtes Fahrzeug, daß er sich als Ersatz anschafft, vor dem Kauf von einem Sachverständigen "durchgesehen" wird (Untersuchungskosten, auch Wiederbeschaffungspauschale genannt). Die Höhe derartiger Durchsichtkosten findet sich oft als Position im SV-Gutachten, das der Geschädigte für sein beschädigtes Fahrzeug hat erstellen lassen. Verzichtet er nun beim Ankauf eines gebrauchten Wagens auf diese Durchsicht bzw. kauft er sich gar kein Nachfolgefahrzeug, entsteht die Frage, ob er trotzdem Anspruch auf die Bezahlung dieser Position hat. Allerdings wird diese Schadensposition auch gelegentlich skeptisch betrachtet; so hat das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 26.03.1990 - 96 C 1258/89) sinngemäß geurteilt: Bei einem totalgeschädigten Fahrzeug beinhaltet der durch den Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert normalerweise die Werkstattgarantie für einen technisch geprüften Ersatzwagen. Aus diesem Grunde hat der Geschädigte, über den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes hinaus, keinen Anspruch auf Ersatz einer fiktiven sog Wiederbeschaffungspauschale zur Abgeltung der fiktiven Kosten für die technische Überprüfung eines Ersatzfahrzeuges. Gliederung: Allgemeines: - nach oben -
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