Das Verkehrslexikon

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Die Fahrerlaubnisklasse S und Quads

Die Fahrerlaubnisklasse S und Quads


Siehe auch Die Fahrerlaubnisklassen - Führerscheinklassen




Aufgrund der "Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" gibt es in Deutschland seit dem 01.02.2005 eine neue Fahrerlaubnisklasse S.

Die Notwendigkeit der Einführung einer Fahrerlaubnis für „Kleinst-Pkws“ ergab sich aus europarechtlichen Gegebenheiten, weil es in einigen EU-Ländern bereits eine entsprechende Führerscheinklasse gab.


Die Klasse S gilt für dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen bei einem maximalen Hubraum von 50 ccm. Ist ein Elektromotor vorhanden, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Ferner darf die Leermasse bei den vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg betragen. Im Falle eines Elektromotors wird das Gewicht der Batterien nicht mitgerechnet.

Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse S beträgt 16 Jahre.

Die theoretische Ausbildung erfolgt durch 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die theoretische Prüfung umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen. Die praktische Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung richtet sich nach den jeweiligen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers. Die praktische Prüfung dauert 30 Minuten.

Bei der Benutzung sind mitzuführen: die Fahrerlaubnis, die Betriebserlaubnis bzw. die EG-Typgenehmigung (CoC-Bescheinigung), Material für die Erste Hilfe, ein Warndreieck und ein Schloss (wenn sich am Quad kein Lenkradschloss befindet.

Seit dem 01.01.2006 müssen Quadfahrer einen offenen Schutzhelm tragen; ein Integralhelm ist nicht vorgeschrieben.

Unter die neue Klasse fallen vor allem die leichten Quads; insoweit steht zu vermuten, dass sich diese Fahrzeugart rasant unter Jugendlichen vermehren wird. Ursprünglich waren Quads reine Fun-Fahrzeuge, die für den amerikanischen Markt hergestellt wurden.

Experten befürchten, dass aufgrund der eher schlechten Straßenlage dieser Fahrzeuge, gesteuert von jungen Fahranfängern, die Unfallzahlen zunehmen werden. Ferner werden diese Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere bei Dunkelheit, schlecht wahrgenommen.

Darüber hinaus dürfen nicht nur Quads gefahren werden; auch andere Klein-PKW werden im Straßenverkehr anzutreffen sein, sofern diese die selben Voraussetzungen erfüllen. Je nach Art und Aufbau solcher Fahrzeuge vermitteln diese aus der Ferne betrachtet zunächst den Eindruck, dass es sich um "normale" PKW handelt. Erst dann, wenn man sich diesem Fahrzeug genähert hat, wird die geringe Geschwindigkeit erkannt. Doch dann kann es unter Umständen bereits zu spät sein, um die eigene hohe Geschwindigkeit dem vorausfahrenden Fahrzeug anzupassen.



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