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Das Verkehrslexikon
 

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Die Fahrerlaubnisklassen - Führerscheinklassen


Entsprechend den verschiedenen Fahrzeugarten (Zweiräder, Pkw, Lkw, Fahrzeuge zur Personenbeförderung usw.) werden die Fahrerlaubnisse für bestimmte Klassen erteilt.

Das Führen eines Fahrzeugs einer bestimmten Klasse, für welche die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis fehlt, ist strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Besitz bestimmter höherer Klassen schließt aber in bestimmten Fällen die Erlaubnis ein, Fahrzeuge einer niedrigeren Klasse zu führen.

Die Klasseneinteilungen für die verschiedenen Klassen sind europaweit durch die 2. Führerschein-Richtlinie der Europäischen Union harmonisiert.








Gliederung:



Allgemeines: - nach oben -


Führerscheinmuster: - nach oben -


Klasse B: - nach oben -
  • OLG Brandenburg v. 17.10.2000:
    "Durch die Bauart bestimmt" - und deshalb für die benötigte Fahrerlaubnis erheblich - ist die technisch bedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h eines Personenkraftwagens noch nicht, wenn nur der dritte und vierte Gang des serienmäßigen Getriebes blockiert und die Drehzahl des Motors durch einen elektronischen Drehzahlbegrenzer auf 2000 u/min begrenzt ist. Für ein solches Kraftfahrzeug ist weiterhin eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich.




Klasse C,D und E: - nach oben -
  • BVerwG v. 27.10.2011:
    Bei der Gesamtschau, ob im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV (juris: FeV 2010) Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die für die Verlängerung oder erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis für Busse oder Lastkraftwagen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten fehlen, kommt auch nach der Änderung von § 24 Abs. 2 FeV durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften dem Zeitfaktor (Zeiten vorhandener oder fehlender Fahrpraxis) eine wesentliche Bedeutung zu.