Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 04.03.1993 - 12 U 138/92 - Zur Mithaftung des unaufmerksamen Fußgängers bei Dunkelheit

OLG Köln v. 04.03.1993: Zur Mithaftung des unaufmerksamen Fußgängers bei Dunkelheit




Das OLG Köln (Urteil vom 04.03.1993 - 12 U 138/92) hat entschieden:
"Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers.


Siehe auch Fußgänger - Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung


Den Fußgänger trifft ein Mitverschulden (hier: 1/3), wenn er die Straße betreten hat, obwohl er sich nicht sicher sein konnte, daß er die gegenüberliegende Straßenseite vor dem herannahenden Pkw erreichen werde."