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OLG Köln v. 04.03.1993: Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers Das OLG Köln NZV 1994, 194 (Urt. v. 04.03.1993 - 12 U 138/92) hat entschieden: Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers. |
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