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OLG Köln v. 04.03.1993: Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers

Das OLG Köln NZV 1994, 194 (Urt. v. 04.03.1993 - 12 U 138/92) hat entschieden:
Bei einer Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger, der eine innerörtliche Straße bei Dunkelheit von links nach rechts bereits weitgehend überquert hat, spricht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrzeugführers.

Den Fußgänger trifft ein Mitverschulden (hier: 1/3), wenn er die Straße betreten hat, obwohl er sich nicht sicher sein konnte, daß er die gegenüberliegende Straßenseite vor dem herannahenden Pkw erreichen werde.