Das Verkehrslexikon

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Das Lichtschrankenverfahren

Das Lichtschrankenverfahren - Überblick


Siehe auch Modul Lichtschrankenverfahren




Bis in den Anfang der achtziger Jahre wurde vor allem die Zwillingslichtschranke 3131 J des Herstellers PEK zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt: Der auf einer Straßenseite aufgebaute Lichtwerfer und der auf der anderen Straßenseite aufgestellte Lichtempfänger bildeten zwei Infrarotlichtschranken mit einem konstruktiv vorgegebenen Abstand von 1 Meter. Wenn ein Fahrzeug die sogenannte Startlichtschranke durchfuhr, wurde ein elektrischer Impuls ausgelöst, der die Zeitmessung startete. Sobald das Fahrzeug die sogenannte Stopplichtschranke unterbrach, wurde die Zeitmessung beendet. Die festgestellte Zeit wurde elektronisch mit der zurückgelegten Wegstrecke von 1 Meter verknüpft und die Geschwindigkeit in ein vom Messfahrzeug gefertigtes Beweisfoto eingespiegelt. Durch Division der bekannten Wegstrecke durch die festgestellte Zeit ergab sich die Fahrgeschwindigkeit. Davon waren Toleranzen von 3 km/h oder 3% in Abzug zu bringen.


Diese Methode ist heute nicht mehr gebräuchlich. Der Einwand konnte nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Start der Zeitmessung durch das zu messende Fahrzeug irgendein anderes bewegtes Objekt (z. B. Laub, größeres Insekt, Vogel etc.), das auf dem Foto nicht zwingend sichtbar sein musste, die Messung früher als durch das zu messende Fahrzeug erfolgt beendet hatte. Durch die verkürzte Zeit für die zurückgelegte Wegstrecke ergab sich ein zu hoher Geschwindigkeitswert zuungunsten des Betroffenen.

Danach kamen die Dreifach-Lichtschranken 3131 J-K und uP 80 zum Einsatz. Diese moderneren Geräte sind mit einer mikroprozessorgesteuerten Auswerteelektronik ausgeführt. Im übrigen basieren sie aber auf demselben Messprinzip. Die Herstellerin ESO ist Nachfolgerin der Firma PEK.

Das Modell ESO 3131 J-K/VI wurde mit Ende des Jahres 1992 ausgesondert. Es ließ sich nicht mehr auf die dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechende notwendige Vierfachmessung umbauen. Sämtliche übrigen Dreifach-Lichtschrankenmodelle ESO uP 80NI und ESO uP 80/VIII wurden zwischenzeitlich auf die Vierfachmessung umgebaut.




Lichtschrankengeräte sind ganz anders konzipiert als Radargeräte; entsprechend treten bei den Lichtschranken-Messsystemen andere Probleme auf. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Basis von Weg/Zeitmessungen. Drei Infrarot-Lichtstrahlen überqueren in Abständen von jeweils 25 cm rechtwinklig die Fahrbahn; es wird die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug für das Zurücklegen der Strecke zwischen den verschiedenen Lichtstrahlen benötigt. Da die Entfernung zwischen den Lichtstrahlen bekannt ist, lässt sich hieraus die Geschwindigkeit nach der Gleichung Geschwindigkeit = Weg/Zeit berechnen.

Ursprünglich wurde ein Fahrzeug bei den Dreifach-Lichtschrankengeräten zweimal gemessen, und zwar ausschließlich an der Vorderfront. Wurde der erste Lichtstrahl durch ein Fahrzeug unterbrochen, liefen zwei Uhren an. Die erste Uhr endete, wenn der zweite Lichtstrahl unterbrochen wurde; die zweite Uhr endete, wenn der dritte Lichtstrahl unterbrochen wurde.

Da die Abstände zwischen den Lichtstrahlen fest sind (Lichtstrahl 1 Lichtstrahl 2 : 25 cm; Lichtstrahl 1 – Lichtstrahl 3 : 50 cm) ließen sich mit den gemessenen Zeiten zwei voneinander unabhängige Geschwindigkeitswerte ermitteln. Diese wurden geräteintern miteinander verglichen; wichen sie um mehr als ± 3% voneinander ab, wurde die Messung geräteintern annulliert; stimmten sie auf ± 3% überein, wurde der Messwert für gut befunden und bei entsprechender Geschwindigkeitshöhe ein Messfoto angefertigt. In dieses wurde der niedrigere der beiden Geschwindigkeitswerte eingeblendet.

Die ursprünglichen Dreifach-Lichtschrankengeräte besaßen eine Toleranz von
  • ± 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h,

  • ± 3% des angezeigten Wertes bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Diese Toleranz war im Normalfall ausreichend; zu Außer-Toleranzmessungen und damit zu Fehlmessungen konnte es jedoch dann kommen, wenn nicht alle drei Lichtstrahlen durch den gleichen Punkt eines Fahrzeugs unterbrochen wurden. Besaß ein Fahrzeug in kritischer (Lichtstrahlen-)Höhe ein sogenanntes Stufenprofil (beispielsweise nach vorne herausragende Stoßstange etc.), war es möglich (nicht zwingend), dass die Lichtstrahlen nicht alle durch den gleichen, sondern durch drei hintereinanderliegende Punkte des Fahrzeugs unterbrochen wurden.

Lagen die drei Punkte überdies äquidistant zueinander, kam es zu einer vom Gerät nicht erkannten Fehlmessung (Abtast-Fehlmessung).

Die Wahrscheinlichkeit von Abtast-Fehlmessungen stieg, wenn an einer bestimmten Messstelle gehäuft die »Fehler-12-Anzeige« (= vom Gerät erkannte Abtast-Fehlmessung) auftrat. Dies war dann der Fall, wenn das Dreifach-Lichtschrankengerät nicht ordnungsgemäß justiert war, insbesondere wenn die Verbindungslinie der drei Lichtwerferrohre nicht exakt parallel zum Fahrbahnniveau ausgerichtet war, wenn die Fahrbahn uneben war oder wenn die Optik des Gerätes leicht dezentriert war.

Um die Wahrscheinlichkeit von Abtast-Fehlmessungen zu verringern, wurden die neueren Dreifach-Lichtschrankengeräte ESO uP 80/VI und ESO uP 80/VIII auf die sogenannte Vierfach-Messung umgerüstet. Sie heißen jetzt ESO uP 80/VI-4 und ESO uP 80/VIII-4. Ein Fahrzeug wird zusätzlich nun nicht nur zweimal an der Vorderfront bei der Einfahrt in die Lichtstrahlen, sondern zusätzlich zweimal am Heck bei der Ausfahrt aus dem Lichtstrahlenbereich gemessen.

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