Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 30.06.76 - 2 U 3/76 - Zur Bewertung der Betriebsgefahr beim Überholen

OLG Köln v. 30.06.1976: Zur Bewertung der Betriebsgefahr beim Überholen


Siehe auch Unfälle zwischen Überholer und vorausfahrendem Linksabbieger




Die vom Überholenden ausgehende Betriebsgefahr wird allgemein vom OLG Köln (Urteil vom 30.06.76 - 2 U 3/76) höher bewertet als die des Linksabbiegers:
Für die Abwägung der Haftungsanteile bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links überholenden Fahrer kann - bei beiderseitiger Verletzung der gebotenen Vorsicht - von entscheidender Bedeutung sein, daß die Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs diejenige des abbiegenden überschreitet (hier: 60%-Haftung des Überholenden).