Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Weilburg Urteil vom 22.07.1996 - 4 OWi - 5 Js 53705/96 - Zur zulässigen LKW-Geschwindigkeit außerorts

AG Weilburg v. 22.07.1996: Zur zulässigen LKW-Geschwindigkeit außerorts


Siehe auch Die außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von LKW und Mercedes Sprinter - Abgrenzung Pkw-Lkw




Das Amtsgericht Weilburg (Urteil vom 22.07.1996 - 4 OWi - 5 Js 53705/96) hat entschieden:
Die verfassungskonforme und teleologische Auslegung der StVO §§ 3 Abs 3 Nr 2, 18 Abs 1, 18 Abs 5 ergibt, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t auf autobahnähnlichen Straßen, die nicht als Autobahn durch Zeichen 330 oder als Kraftfahrstraße durch Zeichen 331 gekennzeichnet sind, 80 km/h beträgt.
  • Anmerkung: Hierbei zu beachten, dass die Gewichtsbegrenzung mit ÄnderungsVO v. 07.08.1997 von 2,8 to. zGG auf 3,5 to. zGG angehoben wurde.