Landgericht Saarbrücken Urteil vom 15.11.1994 - 4 O 520/93 - Kein Nutzungsausfall für Krad bei Verletzungen
 

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Ausfallentschädigung - Mietwagenkosten - Nutzungsausfall allgemein - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA Wohnmobil - Schadensersatzthemen - Schadensminderung - Schadenspositionen


LG Saarbrücken v. 15.11.1994: Zur Versagung eines Anspruchs auf Nutzungsausfall, wenn der Geschädigte sein Krad verletzungsbedingt nicht hätte nutzen können


Der Nutzungsausfall kann nicht anerkannt werden, wenn der Geschädigte das Motorrad aufgrund seiner Verletzungen unstreitig nicht hätte nutzen können und nähere Familienangehörige das Motorrad nicht ständig benutzt haben. Wenn gelegentlich Vettern und Freunde mit dem wegen seiner besonderen Stärke sicher attraktiven Fahrzeug fahren durften, so stellt das keine Familiennutzung im Sinne der für PKW entwickelten Rechtsprechung dar (Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 15.11.1994 - 4 O 520/93).