Das Verkehrslexikon

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Gutachten der RA-Kammer Nürnberg vom 20.05.2000 - GA 13/00 - Zur Höhe der Verteidigergebühren in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen

Gutachten der RA-Kammer Nürnberg vom 20.05.2000 - GA 13/00 - Zur Höhe der Verteidigergebühren in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen


Siehe auch Die Höhe der Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten




Nach einem Gutachten der RA-Kammer Nürnberg vom 20.05.2000 - GA 13/00 - kann in der Regel in Bußgeldsachen hinsichtlich der anwaltlichen Tätigkeit von durchschnittlicher Schwierigkeit und von durchschnittlichem Aufwand ausgegangen werden:
"Die Tätigkeit der anwaltlichen Vertreter des Klägers war nicht unterdurchschnittlich, denn es mussten die polizeilichen Akten eingesehen und die Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsmessung überprüft werden, ferner war die eventuelle Verfolgungsverjährung zu überprüfen, schließlich gegebenenfalls durch prozessuale Maßnahmen der Eintritt der Tilgungsreife sicherzustellen. Diese Tätigkeit ist nicht unterdurchschnittlich."
Das AG Nürnberg (Urteil vom 13.06.2000 - 15 C 163/00) hat den Inhalt dieses Gutachtens ausdrücklich übernommen.