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Ausfallentschädigung - Mietwagen/Mietwagenkosten - Oldtimer - Reparaturkosten - Schadensersatz - Schadensminderung - Schadenspositionen - Unfalltypen - Versicherungsthemen - Werkstattverschulden - Wertminderung LG Schwerin v. 06.05.1994: Informiert der Geschädigte den Versicherer über eine Reparaturverzögerung, so darf ihm eine Überschreitung der üblichen Reparaturzeit aus betrieblichen Gründen der Werkstatt nicht angelastet werden, da die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten istWozu (und vor allem, wozu nicht) der Geschädigte im Falle von Verzögerungen bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verpflichtet ist, hat unter ausführlichen Hinweisen auf weitere Rechtsprechung das Landgericht Schwerin (Urteil vom 06.05.1994 - 6 S 141/93) erläutert: "Informiert der Geschädigte den Versicherer über eine Reparaturverzögerung, so darf ihm eine Überschreitung der üblichen Reparaturzeit aus betrieblichen Gründen der Werkstatt nicht angelastet werden. Da die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist, besteht Anspruch auf vollen Mietwagenkostenersatz. Weiteres zum Thema Fahrzeugschaden: - nach oben -
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