Das Verkehrslexikon

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Rechtsschutzversicherung - Deckung für die Zwangsvollstreckung: nur für drei Versuche

Rechtsschutzversicherung - Deckung für die Zwangsvollstreckung: nur für drei Versuche


Siehe auch Rechtsschutzversicherung


Von der Rechtsschutzversicherung werden bedingungsgemäß die Kosten für höchstens drei Vollstreckungsversuche übernommen, und zwar nur innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Rechtskraft des Vollstreckungstitels. Wenn sich also zur Zeit keine relativ guten Erfolgsaussichten für weitere einzelne Vollstreckungsakte ergeben, dann empfiehlt es sich eher, mit der gesamten Vollstreckung etwas abzuwarten und später, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners möglicherweise gebessert haben könnten, erneute Versuche zur Realisierung Ihrer Forderungen zu unternehmen.