Das Verkehrslexikon

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Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber

Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber


Siehe auch Rahmengebühren und Stichwörter zum Thema Rechtsanwaltsgebühren





Gem. § 12 BRAGO ist als eines der Bemessungskriterien für die Höhe der Rahmengebühr die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber zu berücksichtigen. Gemeint ist damit, daß bewertet werden muß, wie das persönliche, wirtschaftliche oder auch ideelle Interesse des Auftraggebers am Ausgang des Verfahrens gemessen am Durchschnitt aller Fälle zu gewichten ist.

Dabei sind nicht nur die unmittelbaren Ziele des Auftraggebers zu berücksichtigen, sondern auch mittelbare Auswirkungen auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse, seine Stellung, sein Ansehen, ferner auch die rechtliche oder tatsächliche Klärung für andere Fälle (z. B. Strafvorwurf gegen einen Beamten wegen des nachfolgenden Disziplinarverfahrens, Führerscheinentzug oder Fahrverbot für einen Berufskraftfahrer, Klärung eines Sachverhalts im OWi-Verfahren wegen der zivilrechtlichen Ansprüche usw.), vgl. die Nachweise bei Gerold / Schmidt / v. Eicken / Madert, BRAGO. § 12 Rd.-Nr. 11.