Rahmengebühren - Verteidigung in Strafsachen - Bußgeldsachen - Ordnungswidrigkeiten
 

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Rahmengebühren


Von Rahmengebühren spricht man, wenn die Einzeltätigkeitsgebühr sich nicht nach dem Streitwert richtet, sondern nach mehreren gesetzlich vorgegebenen Kriterien vom Anwalt festgesetzt wird.

Haupttätigkeitsfelder, auf denen Rahmengebühren Anwendung finden, sind die Strafsachen und die Vertretung in Bußgeldsachen sowie die Tätigkeit in bestimmten Sozialrechtsfällen.








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