Das Verkehrslexikon
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr
Siehe auch Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit
Wird die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten, so erhöht sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs (weil dessen Masse schneller bewegt wird und somit schlechter abgebremst werden kann), vgl. OLG Celle ZfS 1991, 150; Jordan VGT 1995, 302.