Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Traunstein Urteil vom 14.11.2013 - 520 OWi 360 Js 20361/13 - Absehen vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an einem Aufbauseminar

AG Traunstein v. 14.11.2013: Zum Absehen vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an einem Aufbauseminar


Das Amtsgericht Traunstein (Urteil vom 14.11.2013 - 520 OWi 360 Js 20361/13) hat entschieden:
Von der Verhängung eines Fahrverbotes kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Betroffene zwischenzeitlich an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer gemäß § 4 Abs. 8 StVG teilgenommen hat und er aufgrund deutschlandweiter beruflicher Tätigkeit auf seinen Führerschein angewiesen ist.


Siehe auch Absehen vom Fahrverbot und Aufbauseminar - Nachschulung - verkehrspsychologische Beratung - Wiederherstellungskurse


Gründe:

Von der Verhängung eines Fahrverbotes wurde ausnahmsweise abgesehen. Der Betroffene hat zwischenzeitlich an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer gemäß § 4 Abs. 8 StVG teilgenommen. Er ist beruflich deutschlandweit tätig und hierfür auf seinen Führerschein angewiesen. Bisher wurde gegen ihn ausweislich des Auszuges aus dem Verkehrszentralregister vom 16.10.2013 noch keine erhöhte Geldbuße verhängt. Die Erziehungsfunktion des Fahrverbotes ist vorliegend ausnahmsweise entbehrlich, da der Betroffene durch die deutliche Erhöhung der Geldbuße nun ausreichend gewarnt wurde.

Von einer weiteren Begründung des Urteils wird gemäß § 77 b Abs. 1 OWiG abgesehen.