Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Berlin-Mitte (Urteil vom 01.07.1996 - 105 C 458/95 - Kein Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen

AG Berlin-Mitte v. 01.07.1996: Kein Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen


Siehe auch Schmerzensgeld und Stichwörter zum Thema Personenschaden




In einem unveröffentlichten Urteil vom 01.07.96 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte (105 C 458/95) festgestellt:
Ein Anspruch auf Ausgleich eines Schmerzensgeldes steht der Klägerin nicht zu. Bei den Prellungen und Schürfungen, die eine einmalige Vorstellung bei einem Arzt erforderlich machten, handelt es sich ersichtlich nur um Bagatellverletzungen, die keinen Schmerzensgeldanspruch begründen.