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KG Berlin v. 31.10.1994: Ein nicht deliktfähiges Kleinkind braucht sich weder sein eigenes Verhalten noch das seiner volljährigen Begleitperson im Verhältnis zum Unfallgegner (Kraftfahrer) anspruchsmindernd anrechnen zu lassen Hinsichtlich der Mithaftung noch nicht deliktsfähiger Kinder hat das Kammergericht Berlin in DAR 1995, 72 ff. (Urt. v. 31.10.1994 - 12 U 4031/93) entschieden:
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