Das Verkehrslexikon

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Schwarze Pfeile auf gelbem oder rotem Grund - Grünpfeil - Verkehrsampel - Fahrtrichtunng - Abbiegespuren

Verkehrsampel - Schwarze Pfeile auf gelbem oder rotem Grund


Bis zum 31.12.2005 konnten Ampelrichtungspfeile noch einheitlich ausgestaltet werden (rote, gelbe, grüne Pfeile auf schwarzem Grund). Ab 01.01.2006 ist diese Art der Gestaltung nicht mehr zugelassen, sondern es dürfen nur noch grüne Pfeile auf schwarzem Grund und schwarze und gelbe Pfeile auf rotem bzw. gelbem Grund verwendet werden. Die jeweilige Bedeutung ergibt sich aus § 37 StVO.


Siehe auch Der Grünpfeil und Verkehrszeichen - Verkehrsschilder - Verkehrseinrichtungen


Die Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO sagt in Nr. 20:
Darf aus einer Kreuzungszufahrt, die durch ein Lichtzeichen geregelt ist, nicht in allen Richtungen weitergefahren werden, so ist die Fahrtrichtung durch die Zeichen 209 bis 214 vorzuschreiben. Vgl. dazu Nummer VI zu den Zeichen 209 bis 214 (Rn. 7 und 8). Dort, wo Missverständnisse sich auf andere Weise nicht beheben lassen, kann es sich empfehlen, zusätzlich durch Pfeile in den Lichtzeichen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zum Ausdruck zu bringen; dabei sind schwarze Pfeile auf Rot und Gelb zu verwenden.
Es handelt sich also um eine Empfehlung mit sehr engem Anwendungsbereich, wobei bei Befolgung der Empfehlung die Ausführungsart vorgeschrieben ist.

Was jedoch der hinter der Änderung steckende Beweggrund ist, kann nur vermutet werden; wahrscheinlich sind verkehrspsychologische Gesichtspunkte dafür maßgeblich gewesen. Das gerade geltende Lichtzeichen ist einfacher und aus größerer Entfernung zu sehen, wenn ein möglichst großer Teil der Fläche beleuchtet ist. Das ist die Hintergrundfläche gegenüber den kleineren Pfeilen. Und bei Rot und Gelb ist die Beachtung der Farben im Sinne der Unfallverhütung wichtiger als das Erkennen der Richtungspfeile.

Hinzu kommt allerdings, dass dann, wenn die Ampel hinter der Kreuzung angebracht ist, ein grüner Linksabbiegerpfeil bedeutet, dass man davon ausgehen kann, dass der an sich ja bevorrechtigte Gegenverkehr Rot hat. Bei einem schwarzen Pfeil auf grünem Grund wäre das nicht der Fall.