Das Verkehrslexikon

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OLG Zweibrücken Urteil vom 12.07.1991 - 1 U 30/91 - Zur Annahme grober Fahrlässigkeit beim Überfahren eines Stoppschildes

OLG Zweibrücken v. 12.07.1991: Zur Annahme grober Fahrlässigkeit beim Überfahren eines Stoppschildes


Siehe auch Rotes Ampellicht / Stoppschild und grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls und Verkehrszeichen - Verkehrsschilder - Verkehrseinrichtungen




Das OLG Zweibrücken (Urteil vom 12.07.1991 - 1 U 30/91) hat entschieden:
Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner Wartepflicht zu genügen, sondern setzt er ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von bevorrechtigtem Verkehr seine Fahrt fort, missachtet er damit - wie bei einem Rotlichtverstoß - eine der wichtigsten Grundregeln de Straßenverkehrs und legt damit ein grob fahrlässiges Verkehrsverhalten an den Tag.


Allerdings war im konkreten Fall der Fahrzeugführer "über eine Strecke von 250 bis 300 m an einer Reihe von Hinweis- und Gebotszeichen" vorbeigefahren, "von denen jedes einzelne ihm bei gebotener Aufmerksamkeit ausreichend Warnung hätte sein können".