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UDS - Unfalldaten-Schreiber: Technische Grundlagen

UDS - Unfalldaten-Schreiber: Technische Grundlagen


Siehe auch UDS / Unfalldatenschreiber und Verkehrstechnik




Der Unfalldatenspeicher, kurz UDS, zeichnet ähnlich wie der Fahrtenschreiber im Lkw ständig die Fahrdaten des Fahrzeuges auf, in dem das Gerät eingebaut ist. Anders als beim Fahrtenschreiber findet die Datenspeicherung nicht mechanisch auf Papier oder ähnlichem, sondern in Form einer elektronischen Datei statt. Der UDS ist somit ein computergestütztes Messgerät, das fest im Fahrzeug verbaut ist. Man muss auch nicht den UDS ausbauen, um an die gespeicherten Daten zu kommen. Das Auslesen der Fahrdaten erfolgt mit Hilfe eines handelsüblichen Computers und einer speziellen Software, die dem Computer die Kommunikation mit dem UDS erlaubt.

Der UDS kann zwar mehr und vor allem detailliertere Informationen erfassen als der Fahrtenschreiber, jedoch findet im UDS nur eine permanente Datenerfassung, aber keine fortlaufende Speicherung bzw. Sicherung der Fahrdaten statt. Es können lediglich die Fahrdaten über einen Zeitraum von 45 Sekunden im Bedarfsfall entweder vom Fahrer manuell oder bei einem Anstoß vom Gerät automatisch gespeichert werden.


Durch Piezo-Sensoren werden die Beschleunigungen des Fahrzeuges in Längs- und Querrichtung vom UDS erfasst. Beim Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes erkennt der UDS die zu großen Beschleunigungen als Anstoß und löst dann automatisch eine bleibende Speicherung der zuvor aufgezeichneten Fahrdaten aus. Es werden dann die letzten 30 Sekunden vor dem Anstoß und die darauf folgenden 15 Sekunden bleibend gespeichert. Kommt es zu keinem Anstoß oder löst der Fahrer nicht manuell über eine Bedientaste bzw. durch die Betätigung der Warnblinkanlage eine Datenspeicherung im UDS aus, so werden die Fahrdaten nach 45 Sekunden überschrieben und dabei unwiederbringlich gelöscht.

Neben den Beschleunigungen zeichnet ein interner elektronischer Kompass im UDS die Ausrichtung bzw. die Winkeländerung des Fahrzeuges zum magnetischen Nordpol auf, so dass auch Schleudervorgänge nachvollzogen werden können. Über die Tachowelle bzw. einen Wegimpulsgeber wird die Radumfangsgeschwindigkeit gemessen und vom UDS als Tachogeschwindigkeit erfasst. Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Schaltzustände von verschiedenen Bedienelementen vom UDS abfragen zu lassen. Üblich ist dabei die Erfassung des Schaltzustandes von Zündung, Blinker, Bremse und Licht sowie weiterer beliebiger Schaltfunktionen im Fahrzeug, wie zum Beispiel die des Rückfahrscheinwerfers bei dem gegenständlichen Fahrzeug.

Welche Statusdaten vom UDS tatsächlich abgefragt werden, trägt der Einbauer des Gerätes in den UDS-Gerätepass ein. Dem Gerätepass sind die technischen und die das Fahrzeug identifizierenden Daten zu entnehmen. Daraus geht hervor, dass die Fahrgestellnummer im UDS-Gerätepass mit der im Fahrzeugschein übereinstimmt.

Da die Daten im UDS-Gerätepass in Form eines elektronischen Protokolls gespeichert sind und sich nicht im Nachhinein verändern lassen, wenn bereits ein Ereignis im UDS gespeichert ist, ergibt sich somit aus der übereinstimmenden Fahrgestellnummer, dass die vorgelegten UDS-Daten mit einem bestimmten Dateinamen einen bestimmten Fahrzeug zuzuordnen sind. Aus der Kongruenz der UDS-Daten zum jeweiligen Fahrgeschehen lässt sich auch sonst stets eine eindeutige Zuordnung der UDS-Daten herleiten.

Aus dem Gerätepass ist weiter zu entnehmen, dass die auszuwertenden UDS-Daten aus dem UDS mit der Geräte-Nr. * am * um * Uhr (Computerzeit) ausgelesen worden sind. Die Software des Geräteherstellers, die die Kommunikation zwischen dem UDS und dem PC zum Datenauslesen herstellt, schreibt in den Datensatz auch, wer den Auslesevorgang durchgeführt hat und welcher Dateinamen für die UDS-Daten beim Auslesen vergeben wurde.

Aus dem UDS-Gerätepass geht ferner hervor, dass die ,,UD5-Zeit" (* Uhr) beim Auslesen der Daten um einen bestimmten Wert gegenüber der ,,Computerzeit" (* Uhr) vorging. Diese Zeitdifferenz kann daraus resultieren, dass es sich bei der Uhr im UDS um eine Quarzuhr mit einer zwar geringen aber dennoch vorhandenen Gangungenauigkeit handelt. Da der UDS nach dem UDS-Gerätepass oft lange zurückliegend vor dem gegenständlichen Ereignis eingebaut worden sein kann, stellt die Gangabweichung keine Abnormalität dar. Es ist aber auch möglich, dass die Uhr im UDS beim Einbau bereits nicht richtig gestellt worden war.

Prinzipiell kann die Gangungenauigkeit der Uhr im UDS beim Auslesen der UDS Daten durch das synchrone Übertragen von ,,Computerzeit" und ,,UDS-Zeit" im Gerätepass festgestellt werden. Damit lässt sich dann auch die festgehaltene Ereigniszeit später jeweils korrigieren und somit die tatsächliche ,,Ist-Zeit" eines Schadenereignisses sekundengenau feststellen, sofern der Auslesende die Uhr in dem Computer, mit dem er die UDS-Daten ausliest, auf die tatsächliche ,,Ist-Zeit" des Auslesezeitpunktes eingestellt hat.

Da der Datenauslesende von der Software routinemäßig beim Auslesen der UDS-Daten dazu aufgefordert wird, die Uhr in dem Computer, mit dem er die UDS-Daten aus dem fest im Fahrzeug eingebauten UDS ausliest, auf die tatsächliche ,,Ist-Zeit" zu stellen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Uhr in dem betreffenden Computer richtig eingestellt war. Die tatsächliche Ereigniszeit lässt sich somit aus der Differenz zwischen UDS-Zeit und Computerzeit feststellen. Auf die korrekte Erfassung der UDS-Daten als solches hätte auch eine abweichende Zeitdarstellung keinen Einfluss.

Die Erfassung der UDS-Daten erfolgt unabhängig von der absoluten Uhrzeit. Aufgrund der äußeren Einflüsse der Umgebung auf den UDS sowie der Kompatibilität der UDS-Daten mit dem Schadenereignis (Ausrichtung des Fahrzeuges, Beschleunigungsverläufe, Wegstrecken etc.) kann auch im Nachhinein stets eine eindeutige Zuordnung der UDS-Daten zu einem bestimmten Schadenereignis erfolgen.

Wie bereits beschrieben, ist bei der Datenspeicherung zu berücksichtigen, dass der UDS zwar ständig die Fahrdaten erfasst, diese aber nach einem Zeitraum von 45 Sekunden automatisch überschreibt. Nur im Falle eines Anstoßes oder eines gewollten manuellen Speicherns (bei manchen UDS-Geräten durch 15-sekündige Betätigung der Warnblinkanlage) werden die erfassten Daten bleibend im UDS abgespeichert. Maximal können drei Ereignisse vom UDS festgehalten werden, wobei nur zwei automatisch gespeicherte Ereignisse, also Anstöße, festgehalten werden.