Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berllin Urteil vom 16.08.2004 - 12 U 115/03 - Auch im Jahre 2004 verbleibt es noch bei einer Unkostenpauschale von 15,00 €
KG Berlin v. 16.08.2004: Auch im Jahre 2004 verbleibt es noch bei einer Unkostenpauschale von 15,00 €
Siehe auch Auslagenpauschale - Unkostenpauschale und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung
Das Kammergericht Berllin (Urteil vom 16.08.2004 - 12 U 115/03) hat entschieden:
Nach der st. Rspr. des Senats ist von einer Unkostenpauschale von 15,00 € auszugehen. Der vorliegende Fall bietet keinen Anlass, hiervon abzugehen.
Allerdings hat der Vors. Richter am KG Groß mitgeteilt, dass eine Neigung bestehe, die Pauschale von 15,00 auf 20,00 € anzuheben, vgl. NZV 2005, 47 (Anm. d. Redaktion zu obigem Urteil).