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Ampel - Autobahn - Bußgeldthemen - EU-Führerschein - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Halten und Parken - Irrtum - Streckenverbote - Zusatzzeichen AG Landau v. 02.08.2005: Der Verbotsirrtum über die Bedeutung einer Verkehrsregelung ist in aller Regel als vermeidbar anzusehen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss nämlich wissen, dass sich die Wirkung eines Zusatzzeichens (hier: Beschränkung auf Lkw, Busse ect.) ausschließlich auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen (hier: Überholverbot) und nicht auch noch auf ein noch darüber befindliches Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung) bezieht Das Amtsgericht Landau a. d. Isar (Beschluss vom 02.08.2005 - 1 OWi 18 Js 17262/05) hat zum in der Regel vermeidbarem Verbotsirrtum bei nicht leicht zu verstehender Verkehrszeichenbeschilderung entschieden: Der Verbotsirrtum über die Bedeutung einer Verkehrsregelung ist in aller Regel als vermeidbar anzusehen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss nämlich wissen, dass sich die Wirkung eines Zusatzzeichens (hier: Beschränkung auf Lkw, Busse ect.) ausschließlich auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen (hier: Überholverbot) und nicht auch noch auf ein noch darüber befindliches Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung) bezieht. Weiteres zum Thema Ordnungswidrigkeiten: - nach oben -
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