Das Verkehrslexikon

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Kein Anspruch auf den Ersatz von fiktiven Überführungskosten

Himmelreich/Klimke: Kein Anspruch auf den Ersatz von fiktiven Überführungskosten


In einem Kostenanschlag oder einem SV-Gutachten enthaltene Kosten für die Überführung des Fahrzeugs zur Lackiererei sind nur dann zu erstatten, wenn sie tatsächlich angefallen sind und hierfür eine Rechnung vorgelegt wird.


Siehe auch Verbringungs- / Überführungskosten (Lackiererei) und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung


Bei sog. fiktiver Schadensabrechnung (also auf Grund eines bloßen Kostenanschlags oder SV-Gutachtens) sind diese Kosten vom Schädiger nicht zu erstatten (vgl. Himmelreich / Klimke, Kfz.-Schadensregulierung, Rd.-Nr. 721 unter Hinweis auf unveröffentlichte Entscheidungen des OLG Hamm v. 03.11.86 (13 U 87/86); LG Hagen (12 O 185/86); LG Essen (19 O 144/87); AG Dortmund (123 C 369/87)).