Das Verkehrslexikon

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Keine Berücksichtigung von Aufwands-, Übernachtungspauschalen usw. bei der Berechnung des dem Geschädigten zustehenden Verdienstausfalls

Keine Berücksichtigung von Aufwands-, Übernachtungspauschalen usw. bei der Berechnung des dem Geschädigten zustehenden Verdienstausfalls


Siehe auch Erwerbsschaden - Einkommensnachteile - Verdienstausfall und Prognosebildung bezüglich des hypothetischen Zukunftseinkommens




Hat ein Geschädigter vor dem Schadensereignis als Bestandteil seines Einkommens auch Beträge erhalten, die lediglich dem Ausgleich besonderer mit dem Arbeitseinsatz verbundener Kosten dienten (z.B. Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschalen, Aufwandsentschädigungen usw.) oder die nur infolge besonderen Einsatzes erzielt wurden (z.B. Überstundenvergütungen, Prämien für besondere Leistungen usw.), dann können diese vom Schädiger nicht so ohne weiteres als Ersatzleistung innerhalb der Verdienstausfallforderung geltend gemacht werden; denn da der besondere Grund für diese besonderen Zahlungen infolge des Schadensereignisses nicht mehr gegeben war, besteht auch keine Notwendigkeit mehr, diese Leistungen zu erhalten (ohne Aufwand: keine Entschädigung; ohne die Unbill, Überstunden leisten zu müssen: keine Vergütung dafür).