Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil vom 18.08.1993 - 29 C 668/93 - Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ersatz von Verschrottungskosten
 

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AG Frankfurt am Main v. 18.08.1993: Der Geschädigte hat bei einem Totalschaden Anspruch auf den Ersatz von Verschrottungskosten

Es stellt keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte für die Verschrottung seines total beschädigten Pkw 300,00 DM (150,00 €) aufwendet. Er ist insbesondere nicht verpflichtet, nach Sondermärkten Ausschau zu halten, auf denen er evtl. eine Verschrottung seines Fahrzeugs ohne Entgelt angeboten bekommen hätte, so Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 18.08.1993 - 29 C 668/93).




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