Das Verkehrslexikon

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OLG Stuttgart Urteil vom 16.11.1993 - 10 U 13/93 - Zur Haftung des zu schnellen überholenden Vorfahrtberechtigten bei einem Lückenunfall

OLG Stuttgart v. 16.11.1993: Zur Haftung des zu schnellen überholenden Vorfahrtberechtigten bei einem Lückenunfall


Zu einem Lückenunfall, bei dem der Vorfahrtberechtigte wesentlich zu schnell fuhr, hat das OLG Stuttgart (Urteil vom 16.11.1993 - 10 U 13/93) geurteilt:


Siehe auch Das Vorfahrtrecht und Stichwörter zum Thema Vorfahrt


"Der Pkw-Fahrer der im Berufsverkehr auf nasser Fahrbahn mit einem Gefälle von 7 % die innerorts zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 78 % (88 - 102 km/h) überschreitet und dadurch in einen Pkw fährt, der sich durch die Lücke einer Kolonne in die Vorfahrtstraße "hineintastet", haftet für die Unfallschäden allein."