Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OLG Köln Urteil vom 13.07.1994 - 2 U 36/94 - Zur Vorfahrtregel Rechts vor Links auf einem Tankstellengelände

OLG Köln v. 13.07.1994: Zur Vorfahrtregel "Rechts vor Links" auf einem Tankstellengelände


Hinsichtlich der Anwendung der Vorfahrtregeln auf Tankstellengelände und zur Haftung bei einer Kollision hat das OLG Köln (Urteil vom 13.07.1994 - 2 U 36/94) ausgeführt:
  1. Auf einem allgemein zugänglichen Tankstellengelände ohne markierte Fahrspuren findet § 8 StVO keine direkte Anwendung.

  2. Zur Ausfüllung der Verhaltenspflichten nach § 1 StVO kann aber der Grundsatz "rechts vor links" als allgemeine Verhaltensregel im Massenverkehr herangezogen werden. Der von rechts Kommende bleibt aber auch selbst zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet.

Siehe auch Das Vorfahrtrecht und Stichwörter zum Thema Vorfahrt


Ausgegangen wurde von einer beiderseitigen Geschwindigkeit der Unfallbeteiligten von ca. 15 bis 20 km/h; das LG hatte Schadensteilung vorgenommen, das OLG korrigierte die Quote dahingehend, daß dem "Vorfahrtberechtigten" 80 % seines Schadens zu ersetzen seien.