Das Verkehrslexikon
Rechtsprechung: Zeit- / Personalaufwand des Geschädigten für die Unfallregulierung stellen grundsätzlich keinen erstattbaren Schaden dar
Rechtsprechung: Zeit- / Personalaufwand des Geschädigten für die Unfallregulierung stellen grundsätzlich keinen erstattbaren Schaden dar
Siehe auch Zeitaufwand und Personaleinsatz des Geschädigten bei der Unfallschadenregulierung und Einzelne Schadenspositionen in der Unfallregulierung
Der Zeitaufwand sowie die sonstige Mühewaltung, die ein Geschädigter bei der Regulierung eines Unfallschadens aufwendet, stellen regelmäßig keinen ersatzpflichtigen Schaden dar (BGH VersR 1976, 857; BGH NJW 1990, 2060; BGH VersR 1961, 358; BGH VersR 1976, 857; BGH NJW 1983, 2815; KG VersR 1973, 749; OLG Köln VersR 1975, 1105; VersR 1979, 166).