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Versicherungsthemen
Zeitaufwand und Personaleinsatz des Geschädigten bei der Unfallschadenregulierung
Immer wieder wird - insbesondere von Firmen und Behörden bzw. Körperschaften - der Versuch gemacht, Zeit- und Personalkosten ersetzt zu bekommen, die dadurch entstehen, dass wegen eines größeren Fuhrparks für den Schadensfall Mitarbeiter vorgehalten werden, die mit der Schadenregulierung betraut sind.
In der Regel werden derartige Ansprüche von den Gerichten zurückgewiesen.
Gliederung:
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- KG Berlin v. 09.03.1972:
Die Post hat auch dann, wenn sie eine besondere Verwaltungsstelle für die Bearbeitung von fremdverursachten Unfällen eingerichtet hat, im Rahmen ihrer Schadenersatzansprüche keinen Anspruch auf Ersatz von Bearbeitungskosten
- BGH v. 22.02.1973:
Kein Anspruch auf Ersatz für entgangene Urlaubsfreude infolge schuldhafter Fahrzeugbeschädigung
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